Unentgeltliche Wertabgaben
(vgl. ) |
Wo bin ich? |
Der eigentliche Hintergrund, warum der Gesetzgeber auch unentgeltliche
Leistungen (früher auch als Eigenverbrauch bezeichnet) besteuert,
ist darin zu sehen, dass durch die Besteuerung des "Eigenverbrauchs"
der zuvor vom Unternehmer geltend gemachte Vorsteueranspruch rückgängig
gemacht werden soll. Ansonsten könnten UnternehmerInnen, z.B. durch
eine steuerfreie Entnahme, Waren oder Dienstleistungen umsatzsteuerfrei
beziehen, obwohl sie bei einer Entnahme als private EndverbraucherInnen
anzusehen sind. |
Folgende unentgeltlichen Wertabgaben sind nach dem UStG steuerbar: |
Unentgeltliche Lieferungen (vgl.
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Unentgeltliche sonstige
Leistungen (vgl.
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