Unentgeltliche Wertabgaben: Unentgeltliche Lieferungen
(vgl.
)
Andere unentgeltliche Zuwendungen
Unter anderen unentgeltlichen Zuwendungen versteht man beispielweise Kundengeschenke. Diese dürfen 35 € je Person und Jahr nicht überschreiten.
Siehe auch:
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Entnahme von Gegenständen
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Unentgeltliche Zuwendungen