Unentgeltliche Wertabgaben: Unentgeltliche Lieferungen (vgl. )
 
 
Andere unentgeltliche Zuwendungen
  Unter anderen unentgeltlichen Zuwendungen versteht man beispielweise Kundengeschenke. Diese dürfen 35 € je Person und Jahr nicht überschreiten.


Siehe auch:
- Entnahme von Gegenständen
- Unentgeltliche Zuwendungen