Leistungsumsätze: Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind (vgl. ). Das bedeutet, jedes aktive und passive Verhalten, das nicht in der Verschaffung der Verfügungsmacht an einen Gegenstand besteht (dies ist ja eine Lieferung) kann zu einer sonstigen Leistung im Sinnen des UStG führen. Es kommen dabei u.a. in Betracht: Dienstleistungen wie Steuerberatung, Werkleistungen, z.B. PKW-Reparatur (nur die reine Arbeitszeit), Vermittlungen, Beförderungen, Vermietungen, Darlehensgewährung, Verzichtleistungen, Übertragung von Rechten.
Beispiel:
Frau Brandneu berät die Firma reflect AG. Es liegt auf der Hand, dass diese Leistung keine Lieferung darstellt, weil kein Gegenstand der Lieferung gegeben ist. Es handelt sich daher um eine sonstige Leistung.
Der Umsatzsteuer unterliegen außerdem bestimmte unentgeltliche Wertabgaben. Was hinter diesem Begriff steckt, erfahren Sie nun auf den folgenden Seiten.