Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine
Lieferungen sind
(vgl.
).
Das bedeutet, jedes aktive und passive Verhalten, das nicht in der Verschaffung
der Verfügungsmacht an einen Gegenstand besteht (dies ist ja eine
Lieferung) kann zu einer sonstigen Leistung im Sinnen des UStG führen.
Es kommen dabei u.a. in Betracht: Dienstleistungen wie Steuerberatung,
Werkleistungen, z.B. PKW-Reparatur (nur die reine Arbeitszeit), Vermittlungen,
Beförderungen, Vermietungen, Darlehensgewährung, Verzichtleistungen,
Übertragung von Rechten.
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