Auswirkungen für die Kapitalgesellschaft

Die vGA ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außerhalb der Bilanz einkommenserhöhend zu berücksichtigen ().
Das bedeutet, für den entsprechenden Veranlagungszeitraum wird die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer auf die vGA erhoben. Wie Sie bereits wissen, beträgt die Körperschaftsteuer 25%, der Solidaritätszuschlag 5,5% auf die Körperschaftsteuer (also 1,37%) und die Gewerbesteuer durchschnittlich 15%. Die Gewerbesteuer ist abhängig davon, wie hoch der Hebesatz der Stadt bzw. der Gemeinde ist. Hierzu werden Sie in Lektion 4 Gewerbesteuer mehr erfahren. Bei einem Hebesatz von 400% beträgt z.B. die zusätzliche Gewerbesteuerbelastung auf die vGA 16,67%. Bei einem Hebesatz von 400% kommt es somit zu einer Gesamtsteuerbelastung von 38,65%.
Möglicherweise kommt eine Kapitalgesellschaft durch die vGA überhaupt zur steuerlichen Belastung für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr.
Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zur Auswirkung verdeckter Gewinnausschüttung auf das zu versteuernde Einkommen.