Begriffsdefinition

Der Ausdruck verdeckte Gewinnausschüttung für die Zuwendungen, die einem sogenannten 'Fremdvergleich' nicht standhalten, rührt daher, dass diese Zuwendungen wie offene Ausschüttungen an den oder die betroffenen AnteilseignerInnen behandelt werden. Ausschüttungen dürfen das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft nämlich nicht mindern ().

Da es bei einer verdeckten Gewinnausschüttung an einem Gewinnverteilungsbeschluss mangelt, wird die Zuwendung als 'verdeckte' Gewinnausschüttung bezeichnet. Diese Vorteilszuwendungen erscheinen bei der Kapitalgesellschaft als betriebsbedingte Vorgänge und verdecken deswegen den wahren Hintergrund.
Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zur verdeckten Gewinnausschüttung.