Beispiel: Verdeckte Gewinnausschüttung

Karin Brandneu erhält als Gesellschafterin-Geschäftsführerin ihres Unternehmens ein Jahresgehalt von 220.000 €. Nach einem Fremdvergleich wären aber nur 150.000 € angemessen.

Die Gehaltszahlungen von 220.000 € sind Betriebsausgaben und mindern deswegen den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft.
Es liegt allerdings in Höhe des unangemessenen Teils von 70.000 € eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Diese ist außerhalb der Steuerbilanz dem Einkommen wieder hinzuzurechnen, so dass lediglich 150.000 € das Einkommen beeinflusst haben.