Beispiel: Gewinnermittlung für gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit

Benita Gerlach gründet nach ihrem erfolgreichen Informatik-Studium eine Schulungseinrichtung für EDV-Anwendungen. Ihre Kundinnen sind überwiegend Arbeitnehmerinnen, die von ihren Betrieben zur Fortbildung entsandt werden.
Frau Gerlach konnte mit ihrer Einrichtung bereits im Erstjahr der Tätigkeit einen Gewinn von ca. 35.000 € erzielen.

Benita Gerlach gründet gleichzeitig ein Einzelunternehmen, mit dem sie Computersysteme verschiedener Hersteller vertreibt. Die Firma wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Mit diesem Unternehmen erzielt Frau Gerlach im Erstjahr einen Gewinn von 42.000 €. Ist Benita Gerlach mit ihren Tätigkeiten bilanzierungspflichtig oder kann sie den Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln?

Hier finden Sie die Antwort auf die Fragestellung.