Gewinnermittlung durch Bilanzierung
Die Feststellung des Betriebsvermögens zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist Voraussetzung für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung. Der Gewinn ergibt sich aus einem Vergleich des Betriebsvermögens zum Ende eines Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen zum Schluss des vorausgegangenen Wirtschaftsjahres (nach ).
Die Ansätze in der Handelsbilanz können aufgrund des 'Maßgeblichkeitsprinzips' bis auf wenige Ausnahmen in die Steuerbilanz übernommen werden.
Da Vorgänge aus Ihrer Privatsphäre keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis haben dürfen, wird
dieser Wert
um die privaten Einlagen vermindert, |
die von Ihnen geleistet werden.
Gleichzeitig wird er
um die Entnahmen vermehrt, |
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