Gewinnermittlung durch Bilanzierung

Die Feststellung des Betriebsvermögens zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist Voraussetzung für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung. Der Gewinn ergibt sich aus einem Vergleich des Betriebsvermögens zum Ende eines Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen zum Schluss des vorausgegangenen Wirtschaftsjahres (nach ).

Die Ansätze in der Handelsbilanz können aufgrund des 'Maßgeblichkeitsprinzips' bis auf wenige Ausnahmen in die Steuerbilanz übernommen werden.
Da Vorgänge aus Ihrer Privatsphäre keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis haben dürfen, wird dieser Wert

um die privaten Einlagen vermindert,

die von Ihnen geleistet werden. Gleichzeitig wird er

um die Entnahmen vermehrt,
die Ihnen für betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres getätigt wurden.


Übrigens: Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns müssen die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben () addiert und steuerfreie Einnahmen wie z.B. die Investitionszulage abgezogen werden.