Steuerbefreiungen wirken sich im System der Umsatzsteuer letztlich
nur dann als tatsächliche Vergünstigung aus, wenn sie auf Leistungen
an EndverbraucherInnen angewendet werden können. Steuerbefreiungen
für Leistungen innerhalb der UnternehmerInnenkette können sich
sogar nachteilig auswirken, weil die USt für Leistungen, die an UnternehmerInnen
ausgeführt werden, die selbst steuerfreie Umsätze bewirken,
regelmäßig nicht als Vorsteuer abziehbar ist und damit zum
Kostenbestandteil wird. Die Befreiung auf einer Stufe innerhalb der UnternehmerInnenkette
wird so auf der folgenden Stufe wieder aufgehoben.
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