Steuerbefreiungen
Die Befreiungstatbestände kann man grob in 3 Gruppen einteilen:

Abbildung 5.4: Arten der Steuerbefreiungen
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Steuerbefreiungen wirken sich im System der Umsatzsteuer letztlich nur dann als tatsächliche Vergünstigung aus, wenn sie auf Leistungen an EndverbraucherInnen angewendet werden können. Steuerbefreiungen für Leistungen innerhalb der UnternehmerInnenkette können sich sogar nachteilig auswirken, weil die USt für Leistungen, die an UnternehmerInnen ausgeführt werden, die selbst steuerfreie Umsätze bewirken, regelmäßig nicht als Vorsteuer abziehbar ist und damit zum Kostenbestandteil wird. Die Befreiung auf einer Stufe innerhalb der UnternehmerInnenkette wird so auf der folgenden Stufe wieder aufgehoben.