Steuerbefreiungen Wo bin ich?
Wenn ein Vorgang nach vorangegangener Prüfung steuerbar ist, so bedeutet das zunächst nur, dass er für die tatsächliche Belastung mit Umsatzsteuer in Frage kommt. Trotz der Steuerbarkeit eines Umsatzes kann nämlich die Steuerpflicht entfallen, wenn der Sachverhalt durch eine Sonderregelung (vgl. ) befreit ist. Die Aussage, ein Vorgang sei steuerbefreit, impliziert begrifflich dessen Steuerbarkeit.
Die Unterscheidung zwischen nicht steuerbaren und steuerfreien Umsätzen ist wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen von eminent praktischer Bedeutung. Die für die Praxis wichtigste Bedeutung der Unterscheidung:
Bei nicht steuerbaren Umsätzen bleibt regelmäßig das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten.
Mit Steuerbefreiung ist dagegen in vielen Fällen ein Vorsteuerabzugsverbot verbunden (vgl. Grundsatz des ).
Der Gesetzgeber nutzt das Instrument der Steuerbefreiungen für wirtschafts- und sozialpolitische Ziele; z.B. Exportorientierung der Wirtschaft (vgl. ), Mietpreisgestaltung bei Wohnraum (vgl. ) oder Heilbehandlung/Gesundheitsvorsorge (vgl. ). Andere Steuerbefreiungen dienen dazu, eine Doppelbelastung mit anderen Steuern zu verhindern (vgl. ).