Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) in
§ 4 Nr. 1 bis 6 und in
§ 25 Absatz 2 (Besteuerung von
Reiseleistungen) geregelt.
Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug sind in
§ 4 Nr.7 bis 28 und Steuerbefreiungen
mit Optionsrecht sind in
§ 9 geregelt.