Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 4 Nr. 1 bis 6 und in § 25 Absatz 2 (Besteuerung von Reiseleistungen) geregelt.
Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug sind in § 4 Nr.7 bis 28 und Steuerbefreiungen mit Optionsrecht sind in § 9 geregelt.