Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 27 a UStG Wo bin ich?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient in erster Linie als Anzeichen dafür, dass die Inhaberin der Nummer Erwerbe aus anderen Mitgliedsstaaten im Sinne des 1 a UStG versteuern muss. Lieferanten in anderen Mitgliedsstaaten können deshalb grundsätzlich anhand der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einer deutschen Erwerberin erkennen, dass sie steuerfrei an sie liefern können.
Die für innergemeinschaftliche Umsätze benötigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern werden auf schriftlichen Antrag vom Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - vergeben. In eiligen Fällen kann der Antrag auch durch Telefax erfolgen.
Auf Anfrage erteilt das Bundesamt für Finanzen UnternehmerInnen Bestätigungen über die Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die von anderen Mitgliedsstaaten erteilt wurden.
Bei der Nummernvergabe wird zwischen dem Bundesamt für Finanzen und den Finanzämtern sichergestellt, dass die AntragstellerInnen beim Finanzamt umsatzsteuerlich erfasst sind oder werden.