Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient in erster Linie als Anzeichen dafür, dass
die Inhaberin der Nummer Erwerbe aus anderen Mitgliedsstaaten im Sinne des
1 a UStG versteuern muss.
Lieferanten in anderen Mitgliedsstaaten können deshalb grundsätzlich anhand
der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einer deutschen Erwerberin erkennen, dass sie
steuerfrei an sie liefern können. |
Die für innergemeinschaftliche Umsätze benötigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
werden auf schriftlichen Antrag vom Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - vergeben.
In eiligen Fällen kann der Antrag auch durch Telefax erfolgen. |
Auf Anfrage erteilt das Bundesamt für Finanzen UnternehmerInnen Bestätigungen über
die Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die von anderen
Mitgliedsstaaten erteilt wurden.
Bei der Nummernvergabe wird zwischen dem Bundesamt für Finanzen und den Finanzämtern
sichergestellt, dass die AntragstellerInnen beim Finanzamt umsatzsteuerlich erfasst sind oder
werden.
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