Lieferungen und sonstige Leistungen, unentgeltliche Wertabgaben wie auch
der innergemeinschaftliche Erwerb sind nur steuerbar, wenn sie im Inland
bewirkt werden. Inland ist nach dem UStG das
Gebiet der BRD mit Ausnahme der Zollfreigebiete
und der Zollausschlüsse (vgl.
).
Ausland ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. Umsätze im Ausland
sind nach deutschem Recht nicht umsatzsteuerbar. |