Beurteilungskriterien

Bei einem Fremdvergleich wenden die Finanzverwaltung, gestützt von der Rechtsprechung der Finanzgerichte, folgende Beurteilungskriterien an:

Art und Umfang der Tätigkeit
die künftigen Ertragsaussichten
das Verhältnis der GeschäfteführerInnen-Vergütung zum Gesamtgewinn
Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe an ihre GeschäftsführerInnen für entsprechende Leistungen gewähren.