Beurteilungskriterien
Bei einem Fremdvergleich wenden die Finanzverwaltung, gestützt von der Rechtsprechung der Finanzgerichte, folgende Beurteilungskriterien an:
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Art und Umfang der Tätigkeit |
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die künftigen Ertragsaussichten |
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das Verhältnis der GeschäfteführerInnen-Vergütung zum Gesamtgewinn
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Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe an ihre GeschäftsführerInnen für entsprechende Leistungen gewähren. |
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