Steuerliche Auswirkungen
In vielen Fällen kann es durch die Aufdeckung einer vGA auch zu einer geringeren Steuerbelastung bei den GesellschafterInnen kommen.

Beispiel:
Karin Brandneu hat als Gesellschafterin-Geschäftsführerin ihres Unternehmens ein Jahresgehalt von 270.000 € bezogen. Nach einem Fremdvergleich wären höchstens 200.000 € angemessen.
Außerdem durfte sie vergangenes Jahr auf Kosten der GmbH drei Wochen eine private Flugreise nach Nepal unternehmen. Die als Betriebsausgaben bei der GmbH erfassten Kosten betrugen 12.800 €.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Aufdeckung der vGA für Karin Brandneus Unternehmen einerseits und für sie selbst andererseits?
Bei der GmbH ist für das vergangene Geschäftsjahr das zu versteuernde Einkommen um 82.800 € zu erhöhen. Entsprechend erhöht sich die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer.
Bei Karin Brandneu verringern sich für das vergangene Kalenderjahr die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit um 70.000 €. Andererseits erhöhen sich die Einkünfte aus Kapitalvermögen auf Grund der vGA um 50 % von 82.800 €, also um 41.400 €.
Sofern der Sparerfreibetrag ( ) bzw. Werbungskostenpauschbetrag ( ) noch nicht durch andere Kapitaleinkünfte im vergangenen Kalenderjahr verbraucht ist, reduzieren sich die Kapitaleinkünfte noch entsprechend.

Im genannten Beispielsfall sinken bei der Gesellschafterin-Geschäftsführerin die Gesamteinkünfte um 28.600 € (70.000 ./. 41.400), was auf das Halbeinkünfteverfahren bei einer vGA zurückzuführen ist. Sollten der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft worden sein, verbessert sich das Ergebnis für die Gesellschafterin-Geschäftsführerin zusätzlich.
Da auf 70.000 € (zuviel) Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurde, bekommt die Geschäftsführerin, nach der Änderung ihrer Einkommensteuerveranlagung, eine ansehnliche Steuererstattung. Eine Umqualifizierung der Einkünfte führte in diesem Fall also zu einer geringeren Steuerbelastung bei der Gesellschafterin.
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