Beispiel 1: Die Ehefrau eines Gesellschafters erhält ein Gehalt von der DataWeil GmbH, obwohl sie nachweislich keine Tätigkeit für die GmbH ausübt. Beispiel 2: Der Sohn einer Gesellschafterin kann mit seiner Freundin während der Ferienzeit unentgeltlich das Gästehaus der DataWeil GmbH am Starnberger See benutzen. Liegt in beiden Fällen eine verdeckte Gewinnausschüttung vor? Wenn ja, in welcher Höhe? Antworten: In beiden Fällen liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. In Beispiel 1 in Höhe der Gehaltszahlungen, in Beispiel 2 in Höhe der ortsüblichen Miete für die Wohnung. |
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