Karin Brandneu kann anhand des folgenden Schemas das zu versteuernde Einkommen ihres Unternehmens berechnen.
Ermittlungsschema zum versteuernden Einkommen bei Kapitalgesellschaften
      Jahresüberschuss nach Handelsbilanz 7 Absatz 4 und 8 Absatz 1 KStG
  +/-Korrekturen wegen steuerlichen Ansatzes und Bewertungsvorschriften 
  + gesamte Spenden  
   =Steuerbilanzgewinn/-verlust 
  +nichtabziehbare Betriebsausgaben 4 Absatz 5 EStG
  + nichtabziehbare Aufwendungen § 10 KStG
  + verdeckte Gewinnausschüttungen § 8 Absatz 3 KStG
  - steuerfreie Einnahmen § 8b KStG
  - verdeckte Einlagen analog § 8 Absatz 3 KStG
  - abziehbare Spenden § 9 Absatz 1 Nr. 2 KStG
    = Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Absatz 3
    - Verlustabzug §§ 8 Absatz 1 KStG, 10d EStG
    = zu versteuerndes Einkommen  
Für steuerliche Laien ist das Ermittlungsschema, obwohl bereits verkürzt dargestellt, sicher nicht auf Anhieb nachzuvollziehen. Das gilt vor allem, weil es gewisse Kenntnisse der handelsrechtlichen Rechnungslegung und des Bilanzsteuerrechts voraussetzt. Außerdem enthält das Schema Begriffe, die zuvor noch nicht erklärt wurden. Das gilt auch für die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage, die allerdings nachfolgend in den Kapiteln 3.5 und 3.6 näher erläutert werden. Auch die Vorgehensweise bei der Behandlung von Spenden ist erklärungsbedürftig und wird anschließend erläutert.
Vielleicht trägt es zum Verständnis der Einkommensermittlung bei, wenn Sie sich bewusst machen, dass die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Kapitalgesellschaft außerhalb der Bilanz erfolgt. Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens ist nur notwendig, um die Körperschaftsteuer mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag für ein bestimmtes Veranlagungsjahr zu ermitteln. Ist die Körperschaftsteuerveranlagung für das entsprechende Kalenderjahr durch das Finanzamt erfolgt, hat sich die Einkommensermittlung erledigt.
Verglichen mit einer Bilanz, die durch einen Bilanzen-Zusammenhang mit einer nachfolgenden Bilanz verbunden ist, wird die Berechnung des zu versteuernden Einkommens nicht verstetigt.


Schauen wir uns zunächst an, wie Spenden in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einfließen.