Spenden in der Steuerbilanz Karin Brandneu hat im vergangenen Jahr der Fachhochschule Karlsruhe eine Spende für wissenschaftliche Zwecke zukommen lassen. Sie fragt sich, wie sie diese bei der Ermittlung ihres zu versteuernden Einkommens ansetzen kann. Spenden sind den privaten Lebenshaltungskosten zuzurechnen, auch wenn sie durch betriebliche Überlegungen mitveranlasst werden. Bei natürlichen Personen sind deswegen Spenden nur als Sonderausgaben abziehbar. Den Bereich der Sonderausgaben gibt es aber bei Kapitalgesellschaften nicht. Steuerlich handelt es sich bei Spenden nicht um Betriebsausgaben, das gilt auch für Kapitalgesellschaften. Spenden dürfen deswegen in der Steuerbilanz nicht erfolgswirksam enthalten sein. Handelsrechtlich stellen allerdings Spenden einer Kapitalgesellschaft regelmäßig erfolgswirksame Aufwendungen dar. Spenden, die den handelsrechtlichen Jahresüberschuss beeinflusst haben, sind deswegen zu neutralisieren, indem sie vollständig dem Handelsbilanzergebnis hinzugerechnet werden. Dadurch ist das Ergebnis der Steuerbilanz vom Spendenaufwand bereinigt. |
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