Im Einkommensteuerrecht gibt es für die Gewinnermittlung der gewerblichen und freiberuflichen Einkünfte zwei Methoden. Dabei handelt es sich einmal um die Gewinnermittlung durch

Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) und zum anderen durch
Einnahmen-Überschussrechnung.
Abbildung 2.7 stellt die Gewinnermittlungsmethoden für Gewerbetreibende und Freiberuflerinnen in einer Übersicht dar:


Abbildung 2.7: Gewinnermittlungsmethoden
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