Im Einkommensteuerrecht gibt es für die Gewinnermittlung der gewerblichen und freiberuflichen Einkünfte zwei Methoden. Dabei handelt es sich einmal um die Gewinnermittlung durch
 |
Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) und zum anderen durch |
 |
Einnahmen-Überschussrechnung. |
|
Abbildung 2.7 stellt die Gewinnermittlungsmethoden für Gewerbetreibende und Freiberuflerinnen in einer Übersicht dar:
|

Abbildung 2.7: Gewinnermittlungsmethoden
|
Klicken Sie hier, um die
anzusehen.
|