Die Bilanzierung wird unterteilt in eine, die für Kaufleute und Handelsgesellschaften gilt (§ 5 Absatz 1 EStG), und eine, die UnternehmerInnen trifft, die nicht dem Handelsgesetzbuch unterliegen, wie z. B. freiwillig bilanzierende FreiberuflerInnen (§ 4 Absatz 1 EStG).
Diese Unterscheidung bei der Bilanzierung und ihre wenigen Besonderheiten sollen aber nicht weiter vertieft werden, da sie für eine Existenzgründerin kaum Relevanz haben.