Gemischte Tätigkeiten

Wenn Sie als Unternehmerin freiberuflich und gewerblich tätig sind und zwischen den Betätigungen ein Zusammenhang besteht, liegt eine sogenannte gemischte Tätigkeit vor.

Hier einige Beispiele:
Verkauf von Kontaktlinsen und Pflegemitteln durch eine Augenärztin
Wahrnehmung von Treuhandaufgaben im Rahmen eines Bauherrenmodells durch eine Steuerberaterin
Implementierung und Vertrieb einer selbstentwickelten Systemsoftware mit zugekaufter Hardware
Die freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeitsbereiche sind voneinander zu trennen. Die Trennung hat organisatorisch und buchhalterisch zu erfolgen. Die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind in getrennten Aufzeichnungen den Tätigkeitsbereichen freiberuflich bzw. gewerblich zuzuordnen.

Sind die Tätigkeitsbereiche wegen ihres sachlichen Zusammenhangs nicht voneinander zu trennen, wie z.B. bei Herstellung und Vertrieb von Systemsoftware, ist entscheidend, welche Tätigkeit im Vordergrund steht und mit welcher Tätigkeit die größeren Umsätze erzielt werden.


Damit die gemischte Tätigkeit vom Finanzamt nicht insgesamt als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden, ist es ratsam, die gewerbliche Betätigung, wie z.B. den Vertrieb von implementierter Systemsoftware vollständig auszulagern und etwa durch eine neu zu gründende GmbH durchzuführen.