Die freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeitsbereiche sind voneinander zu trennen. Die Trennung hat organisatorisch und buchhalterisch zu erfolgen. Die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind in getrennten Aufzeichnungen den Tätigkeitsbereichen freiberuflich bzw. gewerblich zuzuordnen.
Sind die Tätigkeitsbereiche wegen ihres sachlichen Zusammenhangs nicht voneinander zu trennen, wie z.B. bei Herstellung und Vertrieb von Systemsoftware, ist entscheidend, welche Tätigkeit im Vordergrund steht und mit welcher Tätigkeit die größeren Umsätze erzielt werden.
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