Mithilfe von Arbeitskräften Als Freiberuflerin können Sie sich grundsätzlich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen (nach ![]() Die erforderliche Eigenverantwortlichkeit ist z.B. dann nicht mehr gegeben, wenn eine größere Anzahl von Arbeitskräften beschäftigt werden, die die Überwachung und Ihren höchstpersönlichen Arbeitseinsatz als Freiberuflerin stark einschränken. Sollte das nicht beachtet werden, werden die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte qualifiziert und unterliegen somit der Gewerbesteuerpflicht! Übrigens: Die Eigenverantwortlichkeit der freiberuflichen Tätigkeit wird auch dadurch nicht gewahrt, dass weitere Personen mit den berufsrechtlichen Voraussetzungen 'angestellt' oder als 'freie MitarbeiterInnen' beschäftigt werden. |
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Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel für den Einfluss von Arbeitskräften auf die Einkommensteuerpflicht. |
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Je nach Beruf liegt die Grenze bei der Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte zwischen 15 (z. B. bei Heilberufen oder Architektinnen) und 50 (z.B. im Bereich der Labordiagnostik). Es gibt aber keine allgemeingültigen Grenzen, es gilt eine Einzelfallbetrachtung ohne vorausschauende Rechtssicherheit. |
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