Mithilfe von Arbeitskräften

Als Freiberuflerin können Sie sich grundsätzlich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen (nach ). Vorausgesetzt wird aber dabei, dass Sie weiterhin auf Grund Ihrer Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sind. Sie können also anders als bei einer gewerblichen Tätigkeit als Freiberuflerin nicht einfach die Arbeit insgesamt delegieren, sondern müssen auf die betrieblichen Abläufe maßgeblichen Einfluss nehmen, die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen, sowie die Fachkräfte überwachen.

Die erforderliche Eigenverantwortlichkeit ist z.B. dann nicht mehr gegeben, wenn eine größere Anzahl von Arbeitskräften beschäftigt werden, die die Überwachung und Ihren höchstpersönlichen Arbeitseinsatz als Freiberuflerin stark einschränken.
Sollte das nicht beachtet werden, werden die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte qualifiziert und unterliegen somit der Gewerbesteuerpflicht!

Übrigens: Die Eigenverantwortlichkeit der freiberuflichen Tätigkeit wird auch dadurch nicht gewahrt, dass weitere Personen mit den berufsrechtlichen Voraussetzungen 'angestellt' oder als 'freie MitarbeiterInnen' beschäftigt werden.
Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel für den Einfluss von Arbeitskräften auf die Einkommensteuerpflicht.


Je nach Beruf liegt die Grenze bei der Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte zwischen 15 (z. B. bei Heilberufen oder Architektinnen) und 50 (z.B. im Bereich der Labordiagnostik). Es gibt aber keine allgemeingültigen Grenzen, es gilt eine Einzelfallbetrachtung ohne vorausschauende Rechtssicherheit.