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Fehlende Unterscheidungskraft Als nicht eintragungsfähig aufgrund fehlender Unterscheidungskraft wurden fremdsprachige Bezeichnungen dann angesehen, wenn sich die Fremdsprache in den angesprochenen Verkehrskreisen derart durchgesetzt hat, dass die Wortbedeutung ohne weiteres erkannt wurde. Folgende Beispiele sollen dies erläutern:
Freihaltebedürfnis Es kommt hierbei auf ein im Einzelfall tatsächlich vorhandenes, aktuelles Freihaltebedürfnis an. Eine nur theoretische Möglichkeit eines Freihaltebedürfnisses kann ein absolutes Schutzhindernis nicht begründen. |
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