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Innere Organisation: Willensbildung und Haftung
Eine Einzelunternehmerin ist unabhängig. Sie allein fällt die Entscheidungen. Sie braucht angefallene Gewinne nicht zu teilen. Für Verbindlichkeiten haftet sie persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, sie haftet nicht nur mit ihrem Betriebsvermögen, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Unternehmung. |
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