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Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Gesellschaftsformen ist die GmbH keine Personengesellschaft sondern, wie z.B. auch die Aktiengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft. Sie ist daher mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. D.h., sie ist eine juristische Person. Die GmbH handelt durch Organe, d.h. durch ihren Geschäftsführer bzw. durch ihre Geschäftsführerin. Als eigene Rechtspersönlichkeit entsteht die GmbH mit der Eintragung im Handelsregister. Das Gesetz schreibt ein Mindestkapital von 25.000 € vor, wovon schon bei der Gründung von allen GesellschafterInnen zusammen mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Die GesellschafterInnen sind durch Geschäftsanteile (Stammeinlagen) an dem Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die Haftung der GmbH entspricht der Höhe der Kapitaleinlagen. |
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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die GmbH vor allem dann anbietet, wenn das mit dem zu gründenden Unternehmen verbundene finanzielle Risiko so hoch ist, dass keiner von mehreren an der Gründung beteiligten Partnern es auf eine persönliche Haftung ankommen lassen will oder kann, und die aufwendigen Gründungsformalitäten ebensowenig einen Hinderungsgrund darstellen wie die Aufbringung des vom Gesetz geforderten Mindestkapitals. |
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