Leistungsumsätze
 
Wie bereits betont, sind die Leistungsumsätze zweifellos die wichtigste Art steuerbarer Umsätze.
 
Eine Leistung im weitesten Sinn ist jede Tätigkeit, jedes positive oder negative Verhalten, ein Tun, Dulden oder Unterlassen. Eine Leistung kann demnach alles sein, was Gegenstand des Rechtsverkehrs sein kann. Von der USt werden aber nur Leistungen im wirtschaftlichen Sinn erfasst. Die Begründung einer vertraglichen Verpflichtung ist z. B. noch keine umsatzsteuerlich relevante Leistung. Das UStG erfasst nicht schon das Verpflichtungsgeschäft (schuldrechtlicher Vertrag), sondern erst das Erfüllungsgeschäft (z.B. Lieferung eines Kaufgegenstandes). Auch ist die bloße Geldzahlung keine Leistung nach dem UStG.
Das UStG kennt zwei verschiedene Leistungstypen, die voneinander abzugrenzen sind: Lieferungen und sonstige Leistungen
Eine Leistung ist entweder eine Lieferung oder eine sonstige Leistung, z.B. eine Dienstleistung, eine Lizenzvergabe oder eine Forderungsübertragung.