Karin Brandneu ist Wirtschaftsinformatikerin. Seit Juli 2001 bietet sie in ihrem Unternehmen Dienstleistungen im Bereich Softwareprogrammierung, -beratung und -training an. Wie alle UnternehmerInnen muss Frau Brandneu Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich diese errechnet.
 
Frau Brandneu rechnet ihre Leistungen wie folgt ab:
Dienstleistung ohne Steuer 3 017,24
darauf 16 % Umsatzsteuer 482,76
Brutto-Rechnungsbetrag 3 500,00

Frau Brandneu kauft für ihr Unternehmen ein:
Waren ohne Steuer 254,31
plus 16 % Umsatzsteuer (=Vorsteuer) 40,69
Brutto-Rechnungsbetrag 295,00
Waren ohne Steuer 68,92
plus 7 % Umsatzsteuer (=Vorsteuer) 11,03
Brutto-Rechnungsbetrag 79,95
Vorsteuer-Gesamt 51,72

Sie verrechnet die Umsatzsteuer mit dem Finanzamt:
Eingenommene Umsatzsteuer 482,76
minus bezahlte Vorsteuer 5,72
Zahllast an das Finanzamt 431,04
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anzusehen.
Warum zahlt Frau Brandneu eine Umsatzsteuer an das Finanzamt? Als Unternehmerin ist sie laut Umsatzsteuergesetz (UStG) dazu verpflichtet ( ). Als Privatperson wird sie beim Kauf einer Ware jedoch die Umsatzsteuer an den Händler oder die Händlerin zahlen, ist also wirtschaftlich mit der Umsatzsteuer belastet.


In den folgenden Lektionen werden wir Ihnen die wichtigsten Begriffe der Umsatzsteuer erklären, Sie lernen die Grundzüge des Umsatzsteuerrechts kennen, so dass Sie den oft vorhandenen Gestaltungsspielraum erkennen und gegebenenfalls ausnutzen können.