Sie haben nun die Kapitel 3.6 Verdeckte Einlagen und 3.7 Verluste/Mantelkauf abgeschlossen.

In Kapitel 3.6 haben Sie gelernt, dass es - vergleichbar mit der verdeckten Gewinnausschüttung - auch verdeckte Einlagen gibt. Sie wissen nun, dass eine verdeckte Einlage vorliegt, wenn GesellschafterInnen der Kapitalgesellschaft einen (einlagefähigen) Vermögensvorteil ohne ausreichende Gegenleistung zuwenden und diese Zuwendung ihren Grund nur im Gesellschaftsverhältnis haben kann.

Ihnen ist bewusst, nur Wirtschaftsgüter können als verdeckte Einlagen zugeführt werden, nicht aber Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen.
Sie kennen jetzt die Konsequenzen einer verdeckten Einlage: Bei der Kapitalgesellschaft darf eine verdeckte Einlage nicht den Gewinn erhöhen und ist deswegen bei der Einkommensermittlung herauszurechnen. Bei den GesellschafternInnen werden die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöht.

In Kapitel 3.7 haben Sie gelernt, dass die in einem Wirtschaftsjahr bei der Gesellschaft angefallenen Verluste in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen und in die Folgejahre vorgetragen werden können. Ihnen sind aber auch die betragsmäßigen Einschränkungen beim Verlustrücktrag und Verlustvortrag bekannt.
Abschließend haben Sie erfahren, dass für eine Existenzgründung auch der Kauf eines GmbH-Mantels als denkbare Alternative zur Neugründung in Betracht kommt. Gleichzeitig haben Sie die (strengen) gesetzlichen Vorgaben kennen gelernt, die erfüllt sein müssen, damit die bei einem GmbH-Mantel angesammelten Verluste genutzt werden können.
Bearbeiten Sie nun die Aufgaben zu diesem Kapitel oder gehen Sie weiter zur Lektion 4 Gewerbesteuer.