Wirtschaftliche Identität
Die bei einem GmbH-Mantel angesammelten (steuerlichen) Verluste können Sie allerdings nur unter erschwerten Bedingungen als Rechtsnachfolgerin geltend machen.
Der Gesetzgeber verlangt nämlich (in ) nicht nur die rechtliche Identität, sondern auch die wirtschaftliche Identität um den Verlustmantel bei der fortzuführenden GmbH beanspruchen zu können.
Diese wirtschaftliche Identität ist nach dem Gesetz dann nicht mehr gegeben, wenn mehr als 50 % der GmbH-Anteile des Mantels übertragen werden und die Gesellschaft danach ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufgenommen hat.
Es gibt allerdings eine 'Sanierungsklausel' wonach die Zuführung neuen Betriebsvermögens dann unschädlich ist, wenn das neue Betriebsvermögen allein der Sanierung des Geschäftsbetriebs dient.
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