Beispiel: Einlagefähige Wirtschaftsgüter

1. Fall:
Die Gesellschafterin-Geschäftsführerin einer GmbH verzichtet auf Teile ihres vereinbarten Gehalts.

2. Fall:
Eine Gesellschafterin gibt der GmbH ein Darlehen, das mit 2 % zu verzinsen ist; der marktübliche Zins beträgt 7 %.

Handelt es sich bei diesen Fällen um verdeckte Einlagen?

Antwort

In beiden Fällen stellen die Vergünstigungen für die GmbH keine einlagefähigen Vermögensvorteile dar und sind deswegen nicht als verdeckte Einlage zu behandeln.