Antwort: Auswirkungen für Karin Brandneus Unternehmen


1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit () vor vGA 341.600
davon werden 100.000 € umqualifiziert in Kapitaleinkünfte ./. 100.000
Einkünfte () nach vGA 241.600
2. Einkünfte aus Kapitalvermögen () vor vGA 24.800
vGA: 100.000 € x 50% (Halbeinkünfteverfahren () + 50.000
Einkünfte (nach ) 74.800
Summe der Einkünfte nach vGA 316.400
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass es in Fällen überhöhter Bezüge von GesellschafterInnen-GeschäftsführerInnen durch die Umqualifizierung der Arbeitseinkünfte in Kapitaleinkünfte zu niedrigeren Gesamteinkünften kommt. Die Gründe liegen auf der Hand und sind auf das bei einer vGA gültige Halbeinkünfteverfahren zurückzuführen.
Es gibt jedoch auch eine Vielzahl von Beispielen von vGA, die vor ihrer Aufdeckung bei den GesellschafterInnen bislang noch nicht versteuert waren, z.B. wenn die Gesellschaft an ihre GesellschafterInnen Wirtschaftsgüter unter Wert veräußert. In diesem Fall erhöht sich der Gesamtbetrag der Einkünfte bei den GesellschafternInnen auf jeden Fall.

Im vorliegenden Fall wird Karin Brandneu eine Steuerrückzahlung erhalten, weil bei ihrer Einkommensteuerveranlagung 50.000 € zuviel versteuert wurden (366.400 ./. 316.400).

Einkommensteuer (42% von 50.000 €) 21.000
SolZ (5,5% von 21.000 €) + 1.155
Summe der Steuererstattung 22.155
Antwort a): Auswirkungen für die DieboLern GmbH

Antwort c): Gesamtsteuerbelastung Gesellschaft/Gesellschafterin