Beispiel: unangemessene Höhe einer Vereinbarung Karin Brandneu erhält als Gesellschafterin-Geschäftsführerin ihres Unternehmens auf Grund eines im Vorhinein geschlossenen wirksamen Anstellungsvertrages ein Gehalt von jährlich 270.000 €. Üblich und angemessen wäre aber nur eine Vergütung von 200.000 €. Handelt es sich bei der Vergütung um verdeckte Gewinnausschüttung? Lösung der Fragestellung: Nicht die gesamten Gehaltszahlungen, sondern nur der unangemessene Teil von 70.000 € ist verdeckte Gewinnausschüttung. |
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