Beispiel: unangemessene Höhe einer Vereinbarung

Karin Brandneu erhält als Gesellschafterin-Geschäftsführerin ihres Unternehmens auf Grund eines im Vorhinein geschlossenen wirksamen Anstellungsvertrages ein Gehalt von jährlich 270.000 €. Üblich und angemessen wäre aber nur eine Vergütung von 200.000 €.
Handelt es sich bei der Vergütung um verdeckte Gewinnausschüttung?


Lösung der Fragestellung:

Nicht die gesamten Gehaltszahlungen, sondern nur der unangemessene Teil von 70.000 € ist verdeckte Gewinnausschüttung.