Steuerfreie Einnahmen

Das Unternehmen von Karin Brandneu hat verschiedene Einkünfte aus Dividenden einer AG und aus Erträgen einer Betriebsstätte in Colmar/Frankreich erzielt. Frau Brandneu muss wissen, welchen Einfluss diese auf das zu versteuernde Einkommen ihres Unternehmens haben.

Die wichtigste sachlichen Steuerbefreiungen bei Kapitalgesellschaften finden Sie in 8b KStG. Diese Vorschrift haben Sie bereits in Kapitel 3.2. Sachliche Steuerpflicht, Steuerbefreiungen kennen gelernt.

Zusammengefasst bedeutet 8b KStG, dass Erträge aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften - also aus Dividenden - nicht steuerpflichtig sind. Das gleiche gilt für Gewinne aus der Veräußerung dieser Anteile. Aber denken Sie daran, dass im Ergebnis nur 95 % steuerfrei bleiben, denn nach sind 5 % der steuerfreien Erträge oder Gewinne wieder hinzuzurechnen.

Die steuerfreien Einnahmen sind im Jahresüberschuss und der Steuerbilanz erfolgswirksam enthalten und dürfen deswegen bei der Ermittlung des Einkommens gekürzt werden.