Zu versteuerndes Einkommen für Kapitalgesellschaften

Ausgangspunkt
für die Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften ist somit der Steuerbilanzgewinn, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss anknüpft.

Wir stellen bei der Behandlung der Körperschaftsteuer die Kapitalgesellschaften, wie z.B. die GmbH, in den Mittelpunkt, denn diese ist bei der Wahl der Unternehmensform in Gründungsfällen eine überlegenswerte Alternative zum Einzelunternehmen oder zur einer Personengesellschaft.
Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich deswegen auf die Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften, deren gesamte Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und die ihren Steuerbilanzgewinn ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ermitteln.