Beispiele für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern

Folgende Wirtschaftsgüter stehen zwar nicht in unmittelbar sachlichem Zusammenhang mit dem Betrieb, sind aber mit Hinweis auf ihren Vermögens- und Ertragswert objektiv geeignet den Betrieb zu fördern. Deshalb können Sie sie dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnen:

Festgeldanlage oder festverzinsliche Rentenpapiere:
dem Betrieb fließen regelmäßig Zinserträge zu
Unbebautes Grundstück:
könnte als Lagerplatz, Kundenparkplatz oder zukünftiger Bauplatz für ein Betriebsgebäude in Betracht kommen
Mietwohngrundstück:
dem Unternehmen fließen Mieteinnahmen zu


Kritisch wäre z.B.die Zuordnung hochspekulativer Wertpapiere zum gewillkürten Betriebsvermögen. Insbesondere wenn Verluste bei den Wertpapieren abzusehen sind, wird der Betriebsprüfer des Finanzamts die Widmung zum gewillkürten Betriebsvermögen sehr kritisch betrachten und unterstellen, dass hier versucht wird, die Wertpapierverluste in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern.