Beispiele für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern
Folgende Wirtschaftsgüter stehen zwar nicht in unmittelbar sachlichem Zusammenhang mit dem Betrieb, sind aber mit Hinweis auf ihren Vermögens- und Ertragswert objektiv geeignet den Betrieb zu fördern. Deshalb können Sie sie dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnen:
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Festgeldanlage oder festverzinsliche Rentenpapiere:
dem Betrieb fließen regelmäßig Zinserträge zu |
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Unbebautes Grundstück:
könnte als Lagerplatz, Kundenparkplatz oder zukünftiger Bauplatz für ein Betriebsgebäude in Betracht kommen |
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Mietwohngrundstück:
dem Unternehmen fließen Mieteinnahmen zu |
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