Antwort: Einfluss von Arbeitskräften auf die Einkommensteuerpflicht
Es stellt sich die Frage, ob Frau Zielreich bei der großen Anzahl an Mitarbeiterinnen ihren Freiberuflerinnenstatus aufrechterhalten kann. Möglicherweise ist sie angesichts der großen Anzahl von Mitarbeiterninnen nicht mehr in der Lage, uneingeschränkt die fachliche Verantwortung auch für die von den Mitarbeiterinnen erbrachte Leistungen zu übernehmen.
Auch durch die Anstellung der beiden Diplom-Informatikerinnen kann die notwendige Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit von Frau Zielreich nicht hergestellt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tätigkeit mit weiteren Gesellschafterinnen in Form einer Personengesellschaft ausgeübt wird. Hierzu werden Sie auch auf den folgenden Seiten dieses Kapitels Näheres erfahren.
Zum Vorteil von Frau Zielreich hat die aktuelle Rechtsprechung aber bei technischen und naturwissenschaftlichen Berufen die Grenze der Mithilfe von anderen Personen weiter oben angesiedelt, so dass Frau Zielreich mit ihrem Unternehmen weiterhin Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit besitzt.
Sie kann deswegen ihren Gewinn durch eine vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und ist darüber hinaus nicht gewerbesteuerpflichtig.
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