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Frau Brandneu möchte ihre Geschäftsbezeichnung eintragen lassen. Sie lässt zunächst eine Recherche wegen eines möglichen prioritätsälteren Rechts durchführen. Ergibt die Recherche, dass ein solches Recht nicht besteht, beantragt sie bei dem Patentamt die Eintragung. Sofern die Bezeichnung die formellen und absoluten Schutzvoraussetzungen erfüllt, wird ihre Geschäftsbezeichnung eingetragen werden. |
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