In dem MarkenG ist
der Schutz der Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben
geregelt. Als Marken sind nach dem MarkenG
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Wörter (einschließlich Personennamen), |
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Abbildungen, |
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Buchstaben, |
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Zahlen, |
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Hörzeichen, |
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dreidimensionale Gestaltungen
(einschließlich Warenform oder Warenverpackung), |
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Farben und |
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Farbzusammenstellungen |
schutzfähig. |
Ausschluss des Markenschutzes
Vom Markenschutz ausdrücklich ausgenommen werden nur
Zeichendarstellungen,
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die durch die Warenart selbst bedingt sind, |
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die erforderlich sind,
um die beabsichtigte technische Wirkung zu erreichen, oder |
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die den wesentlichen
Wert der Ware ausmachen. |
Jede Buchstabenkombination oder
Zahlenkombination
ist schutzfähig, sofern keine Schutzhindernisse gemäß §§ 8 oder 9 MarkenG
vorliegen. Auch typische Farbkombinationen - wie z.B. gelb-rot bei
MAGGI
oder blau-weiß bei ARAL - sind nach dem MarkenG schutzfähig. |