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Frau Brandneu möchte ihre Unternehmung zusammen mit zwei Mitgesellschafterinnen betreiben. Sie sind der Meinung, dass das Haftungsrisiko ihrer Unternehmung nicht besonders hoch ist und die Gründung der Gesellschaft so wenig formalen Aufwand wie möglich verursachen soll. Daher schließen sich die drei in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch GdbR) zusammen. |
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