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Frau Brandneu möchte sich alleine als Unternehmensberaterin selbstständig machen. Sie möchte hierfür eine Rechtsform wählen, die so wenig wie möglich formalen Aufwand verursacht. Daher wird Frau Brandneu die Rechtsform des Einzelunternehmens wählen. Sie ist sich bewusst, dass sie für Verbindlichkeiten ihrer Unternehmensberatung auch mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet. |
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Kauffrau kann Frau Brandneu nicht werden. Als Unternehmensberaterin gehört sie zur Gruppe der freien Berufe. Daher kann sie, auch wenn sie dies wünscht, nicht als Kauffrau eingetragen werden. |
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