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Frau Brandneu möchte zukünftig ein Hotel betreiben. Sie möchte dies ohne Partner tun und so wenig Formalitäten wie möglich für die Rechtsform ihrer Unternehmung beachten müssen. 1. Für Frau Brandneu kommt die Rechtsform Einzelunternehmen in Frage. 2. Wahrscheinlich ja. In der Regel wird der Betrieb des Hotels einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordern. 3. Frau Brandneu haftet für Verbindlichkeiten aus dem Betrieb ihres Hotels nicht nur mit dem Betriebsvermögen sondern auch mit ihrem Privatvermögen. 4. Für Frau Brandneu bestehen Buchführungspflichten nach HGB, wenn sie Kauffrau ist. Ansonsten muss sie lediglich eine geordnete Einnahmen- und Ausgabenaufstellung machen. |
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