Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen bietet sich an, wenn
das Unternehmen allein betrieben werden soll und es auf einen uneingeschränkten
Entscheidungsspielraum ankommt. Liegt hier der Schwerpunkt, kommt als Alternative
zum Einzelunternehmen auch die Ein-Personen-GmbH in Betracht. Die Vorzüge
des Einzelunternehmens gegenüber der Ein-Personen-GmbH liegen darin, dass
die Aufbringung eines bestimmten Mindestkapitals nicht erforderlich ist
und bei der Gründung weit weniger Formalitäten zu beachten sind.
Der wesentliche Nachteil des Einzelunternehmens gegenüber der Ein-Personen-GmbH
liegt in der unbeschränkten persönlichen Haftung der Einzelunternehmerin
sowohl mit dem Betriebs- als auch mit dem Privatvermögen. |