Doch zunächst zu den rechtlichen Grundlagen:
Es gibt das Umsatzsteuergesetz und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Die früher zahlreichen Verwaltungsvorschriften zum UStG sind nun weitgehend zusammengefasst in den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR). Die UStR dienen der einheitlichen Rechtsanwendung und Auslegung des Umsatzsteuerrechts und sind in der Regel nur für die Steuerbehörden, nicht aber für die Finanzgerichte bindend. Außerdem gibt es zur Klärung umsatzsteuerlicher Fragen Erlasse der Finanzministerien und Verfügungen der Oberfinanzdirektionen.
Das Umsatzsteuergesetz
Wenn Sie als Unternehmerin nun Ihre Umsatzsteuer berechnen wollen, müssen Sie wissen, wie und wann Sie dies tun müssen. Dazu sind im Umsatzsteuergesetz die Steuerpflicht ( 2), der Steuergegenstand ( 1), die Bemessungsgrundlage ( 10), die Steuersätze ( 12) und der Zeitpunkt zur Umsatzsteuererklärung ( 18) geregelt. Als Besonderheit des Mehrwertsteuersystems gilt der so genannte Vorsteuerabzug ( 15).
Sicher möchten Sie als Erstes wissen, wann Sie Ihre Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müssen. Dies erfahren Sie in Kapitel 5.4. Wir möchten Ihnen jedoch zunächst erläutern, welche Umsätze Sie versteuern müssen.


Schauen Sie nun einfach in das Umsatzsteuergesetz hinein.