Doch zunächst zu den rechtlichen Grundlagen: |
Es gibt das Umsatzsteuergesetz und die
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
Die früher zahlreichen Verwaltungsvorschriften zum UStG sind
nun weitgehend zusammengefasst in den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR).
Die UStR dienen der einheitlichen Rechtsanwendung und Auslegung des Umsatzsteuerrechts
und sind in der Regel nur für die Steuerbehörden, nicht aber
für die Finanzgerichte bindend. Außerdem gibt es zur Klärung
umsatzsteuerlicher Fragen Erlasse der Finanzministerien und Verfügungen
der Oberfinanzdirektionen. |
Das Umsatzsteuergesetz |
Wenn Sie als Unternehmerin nun Ihre Umsatzsteuer berechnen wollen, müssen
Sie wissen, wie und wann Sie dies tun müssen. Dazu sind im Umsatzsteuergesetz
die Steuerpflicht (
2), der Steuergegenstand
(
1), die Bemessungsgrundlage
(
10), die Steuersätze
(
12) und der Zeitpunkt zur Umsatzsteuererklärung
(
18) geregelt. Als Besonderheit des Mehrwertsteuersystems gilt
der so genannte Vorsteuerabzug
(
15).
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Sicher möchten Sie als Erstes wissen, wann Sie Ihre Umsatzsteuer an das Finanzamt
zahlen müssen. Dies erfahren Sie in Kapitel 5.4.
Wir möchten Ihnen jedoch zunächst erläutern,
welche Umsätze Sie versteuern müssen.
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