Das UStG
unterscheidet zwischen
- Entgeltlichen Leistungen, die sich wiederum aus Lieferungen
und sonstigen Leistungen zusammensetzen,
- Unentgeltlichen Leistungen, ebenfalls
bestehend aus Lieferungen und sonstigen Leistungen,
- Einfuhr aus dem Drittland und
- dem Innergemeinschaftlichen Erwerb.