Beispiel Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften bei Beteilgung < 10% ( 9 Nr. 2a): In Karin Brandneus Betriebsvermögen befinden sich:
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Von den genannten Kapitalgesellschaften erhält sie im laufenden Jahr Gewinnausschüttungen (Dividenden). Darf Karin Brandneu diese Dividenden gewerbesteuerlich kürzen? Antwort: Für die Dividenden an der Merkur AG gibt es keine Kürzung, weil die Beteiligungshöhe unter 10 % liegt. Bei der Gerlach GmbH in Bruchsal handelt es sich um eine inländische Kapitalgesellschaft, an der Sie eine qualifizierte Beteiligung haben. Die Dividenden sind mit 50 % im Gewinn enthalten (Halbeinkünfteverfahren). Diese (einkommensteuerpflichtigen) Dividenden dürfen Sie gewerbesteuerlich kürzen, abzüglich der für die Beteiligung wirksam gewordenen Betriebsausgben. Die Wilmor S.A.R.L. ist eine ausländische Kapitalgesellschaft. Eine Kürzung (nach ) scheidet deswegen grundsätzlich aus. Es kommt jedoch eine Kürzung nach 9 Nr. 7 GewStG in Betracht, weil die französische Kapitalgesellschaft aktiv tätig ist.
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