Ein gewerbliches Unternehmen erwirtschaftet in einem Kalenderjahr Verluste von 50.000 €. Die Zinsen für langfristige Kredite betragen 180.000 €.
Durch die Hinzurechnung von 50 % der Zinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG entsteht für die Gewerbesteuer ein Ertrag von 40.000 €.