Die Gewerbesteuer, die zusätzlich auf eine vGA entfällt, ist gleichzeitig als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig und hat damit Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer selbst. Die zusätzlich anfallende Gewerbesteuer kann deswegen bei der Einkommensermittlung der GmbH abgezogen werden.
Die effektive Gewerbesteuerbelastung mit 16.667 €, wurde nach der 'Divisormethode' ermittelt. Hierzu erfahren Sie Näheres in Lektion 4 Gewerbesteuer.