Die bessere Lösung zur Vermeidung einer Doppelbelastung gewerblicher Einkünfte durch Gewerbesteuer und Einkommensteuer wäre die Abschaffung der Gewerbesteuer. Dieser ist bisher am Widerstand der Gemeinden gescheitert, die bei der Abschaffung ein großes Maß an steuerlicher Autorität verlieren würden.

Die Gewerbesteuer wird nicht angetastet, weil die Entlastung von der Gewerbesteuer mittelbar über die Anrechnung bei der Einkommensteuer erfolgt. Und bei dieser sind schließlich Bund und Länder die Hauptgläubiger, die durch die Anrechnung nach § 35 EStG die größeren Steuerausfälle haben.