Sonderabschreibungen Unter bestimmten Voraussetzung können sie neben der linearen oder degressiven Absetzung für Abnutzung eines Wirtschaftsgutes im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren Sonderabschreibungen bis zu 20 % vorgenehmen ( ![]() Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie die Sonderabschreibung von 20 % bereits im Erstjahr voll beanspruchen oder innerhalb des Fünfjahreszeitraums gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilen wollen. Die Sonderabschreibung wird immer in einem Prozentsatz der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berechnet, bis 20 % erreicht sind. Die Voraussetzungen der Sonderabschreibung für Gewerbetreibende und FreiberuflerInnen lauten im Einzelnen:
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