| Bewegliche Wirtschaftsgüter Abbildung 2.9 verdeutlicht die Einordnung beweglicher Wirtschaftsgüter: | |
![]() Abbildung 2.9: Zuordnung beweglicher Wirtschaftsgüter |
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Den Nachweis für den Anteil der betrieblichen und privaten Nutzung müssen Sie durch geeignete Aufzeichnung selbst erbringen. Dies kann z.B. durch ein Fahrtenbuch oder eine Liste der Telefongespräche geschehen. | ||||